WEMAG Energiedienste GmbH
Obotritenring 40
19053 Schwerin
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Der Arbeitspreis Wärme ändert sich ab dem 01.01.2021 nach folgender Preisänderungsformel:
AP = APo x (0,10 x HEL/HELo + 0,7 x EGI/EGIo + 0,1 x M/Mo + 0,1 x S/So) – CO2PGF + CO2real
darin bedeuten:
AP0 |
= |
Basispreis = 5,90 Cent/kWh o. MwSt.= 7,02 Cent/kWh m. 19% MwSt. für den am Wärmeübergabepunkt gemessenen Verbrauch |
AP |
= |
neuer Preis, nach Anwendung der Preisänderungsformel |
HEL0 |
= |
Index des statistischen Bundesamtes; FS 17 - Reihe 2; Berichtsort Hamburg; Lieferung frei Verbraucher bei Lieferung in TKW von 40-50 hl Basis: Ø 2015 = 47,97 €/hl |
HEL |
= |
Index des statistischen Bundesamtes; FS 17 - Reihe 2; Berichtsort Hamburg; Lieferung frei Verbraucher bei Lieferung in TKW von 40-50 hl |
EGI |
= |
aktueller Erdgaspreisindex Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Lange Reihen der Fachserie 17, Reihe 2, Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) nach dem Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2009 (GP 2009), Lfd.-Nr. 628, Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe (auch Wohnungswirtschaft), Basisjahr 2010 = 100 |
EGI0 |
= |
Basiswert für den Erdgaspreisindex (2015): 112,6 |
S |
= |
Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), lfd. Nr. 623 elektrischer Strom, bei Abgabe an Sondervertragskunden, GP: 35 11 14/15 veröffentlicht von Statistischen Bundesamt Wiesbaden in Fachserie 17, Preise, Reihe 2, Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise) |
S0 |
= |
Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), lfd. Nr. 623 elektrischer Strom, bei Abgabe an Sondervertragskunden, Niederspannung, GP: 35 11 14/15 veröffentlicht von Statistischen Bundesamt Wiesbaden in Fachserie 17, Preise, Reihe 2, Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise) Basis: Ø 2015 = 100 (2015=100) |
CO2PGF |
= |
Kosten, welche auf Grund der Co2-Bepreisung durch Anwendung der Preisgleitformel entstehen |
CO2real |
= |
Kosten, welche tatsächlich durch die Co2-Bepreisung entstehen |
Anwendung der Preisänderungsformel
Der Arbeitspreis ändert sich mit Wirkung zum 01. Januar, 01. April, 01. Juli und 01. Oktober eines jeden Jahres. Dabei wird für sämtliche Größen der Preisanpassungsformel folgendes zugrunde gelegt:
für die Bildung des Arbeitspreises zum 01.Januar gilt das arithmetische Mittel der veröffentlichten Monatswerte für Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und für Januar bis Februar des laufenden Kalenderjahres
für die Bildung des Arbeitspreises zum 01. April gilt das arithmetische Mittel der veröffentlichten Monatswerte für März bis Mai des laufenden Kalenderjahres
für die Bildung des Arbeitspreises zum 01. Juli gilt das arithmetische Mittel der veröffentlichten Monatswerte für Juni bis August des laufenden Kalenderjahres
für die Bildung des Arbeitspreises zum 01. Oktober gilt das arithmetische Mittel der veröffentlichten Monatswerte für September bis November des laufenden Kalenderjahres
Die aktuellen Werte der verwendeten Indize können der Internetseite des statistischen Bundesamtes www.destatis.de entnommen werden.
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